PAKISTAN

Hina Jilani

„Ich kann mich nicht über Ungerechtigkeit in unserem Staat oder in unserer Gesellschaft beschweren, wenn ich nicht aufstehe und etwas dagegen tue.“

PAKISTAN

Hina Jilani

Hina Jilani hat die pakistanische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission of Pakistan, HRCP) mitgegründet und ist die derzeitige Vorsitzende. Sie ist eine führende Menschenrechtsverteidigerin auf nationaler und internationaler Ebene. Hina Jilani stand im Zentrum der pakistanischen Frauenbewegung und setzte sich trotz feindlicher Drohungen und Propaganda unerschrocken für die Rechte der Frauen ein. Im Jahr 1980 gründete sie die erste reine Frauenrechtskanzlei Pakistans und das Women's Action Forum. Mit Dastak hat sie auch eine Einrichtung mitgegründet, die Überlebenden von geschlechtsspezifischer Gewalt Rechtsbeistand und Zuflucht bietet. Im Jahr 2000 wurde Hina Jilani zur ersten Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger ernannt. Außerdem war sie 2004 Mitglied der Internationalen Untersuchungskommission zu Darfur, 2006 Mitglied des Eminent Jurists Panel on Human Rights and Counter Terrorism und 2009 Mitglied der Fact Finding Mission der Vereinten Nationen zu Gaza. Im Jahr 2013 wurde Hina Jilani in die Internationale Juristenkommission gewählt, und wurde 2020 in eine internationale Untersuchungskommission zur systemischen rassistischen Polizeigewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung in den Vereinigten Staaten berufen. Als Pionierin im Bereich der Menschenrechte hat Hina Jilani zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen erhalten, darunter den Millennium-Friedenspreis für Frauen 2001 und den Stockholmer Menschenrechtspreis 2020.

VITA

Hina Jilani hat die pakistanische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission of Pakistan, HRCP) mitgegründet und ist die derzeitige Vorsitzende. Sie ist eine führende Menschenrechtsverteidigerin auf nationaler und internationaler Ebene. Hina Jilani stand im Zentrum der pakistanischen Frauenbewegung und setzte sich trotz feindlicher Drohungen und Propaganda unerschrocken für die Rechte der Frauen ein. Im Jahr 1980 gründete sie die erste reine Frauenrechtskanzlei Pakistans und das Women's Action Forum. Mit Dastak hat sie auch eine Einrichtung mitgegründet, die Überlebenden von geschlechtsspezifischer Gewalt Rechtsbeistand und Zuflucht bietet. Im Jahr 2000 wurde Hina Jilani zur ersten Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger ernannt. Außerdem war sie 2004 Mitglied der Internationalen Untersuchungskommission zu Darfur, 2006 Mitglied des Eminent Jurists Panel on Human Rights and Counter Terrorism und 2009 Mitglied der Fact Finding Mission der Vereinten Nationen zu Gaza. Im Jahr 2013 wurde Hina Jilani in die Internationale Juristenkommission gewählt, und wurde 2020 in eine internationale Untersuchungskommission zur systemischen rassistischen Polizeigewalt gegen Menschen afrikanischer Abstammung in den Vereinigten Staaten berufen. Als Pionierin im Bereich der Menschenrechte hat Hina Jilani zahlreiche Auszeichnungen und Ehrungen erhalten, darunter den Millennium-Friedenspreis für Frauen 2001 und den Stockholmer Menschenrechtspreis 2020.

Wie kam es dazu, dass Sie Anwältin wurden und ausgerechnet eine fachliche Fokussierung auf Menschenrechte gewählt haben?

Der juristische Bereich hat mich gereizt, weil mein Vater ein Menschenrechtsaktivist und Politiker war. Durch seine verschiedenen Inhaftierungen als Politiker wurde ich früh mit dem Verfassungsrecht und der Gerichtsbarkeit in Pakistan vertraut. Das war Erfahrungen, die mich dazu motivierten, Juristin zu werden. Ich war die erste in meiner Familie, die Anwältin wurde.

Welche Erfahrungen haben Sie als Anwältin in Pakistan gemacht?

Zu Beginn meiner juristischen Laufbahn war ich eine der ganz wenigen Anwältinnen im Land und wahrscheinlich sogar eine der ersten Frauen, die als Anwältin an den Gerichten tätig waren. Von außen betrachtet war es ein schwieriges Umfeld, aber, wenn man erst einmal drin war, war es sehr interessant. Meine männlichen Kollegen haben mich nicht ernst genommen. Nachdem ich in den Beruf eingestiegen war, wurde mein Wunsch, auch dauerhaft als Anwältin tätig zu bleiben, stärker als zuvor.

Welchen Herausforderungen sind Sie konkret in der Bearbeitung von Menschenrechtsfällen begegnet?

Das begann schon sehr früh in meiner Laufbahn, als ich erkannte, dass die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs ein Privileg war, das ich nutzen musste, um die weniger privilegierten und politisch marginalisierten Menschen zu unterstützen, die Zugang zur Justiz benötigen, diesen aber aus finanziellen oder sozialen Gründen nicht erhalten. Es ist sehr schwierig, sich für die Menschenrechte in einem Land einzusetzen, in dem eine repressive Regierung herrscht. Eine weitere große Herausforderung bestand darin, dass die gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber benachteiligten Gruppen in Pakistan, insbesondere Frauen, nicht-muslimischen Minderheiten und Zwangsarbeitern, in die Denkweise der Justiz eingesickert sind und die Unparteilichkeit der Justiz beeinträchtigt haben. Ich habe diese Fälle zu Beginn meiner Karriere in den 1980er Jahren während der Zeit von Muhammad Zia-ul-Haq bearbeitet, der mit einem sehr repressiven Militärregime den Islam als Waffe einsetzte, insbesondere gegen Frauen und nicht-muslimische Minderheiten. Ich war nicht nur eine Juristin, die sich mit Fällen von Diskriminierung von Frauen und nicht-muslimischen Minderheiten befasste, sondern auch eine Menschenrechtsaktivistin und -verteidigerin, die auf die Straße ging und ihre Stimme gegen die Unterdrückung erhob.

Durch diese mutige Entscheidung konnten Sie sicher mit Widerstand rechnen.

Diese Art von Profil lädt natürlich zu Gegenreaktionen ein und die gab es auch. Sie kamen sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren. Ich wurde inhaftiert, stand unter Hausarrest und wurde auf der Straße von den Strafverfolgungsbehörden sowie von nichtstaatlichen Akteuren verprügelt. Ich erhielt viele Morddrohungen. Eine der extremistischen Gruppen stürmte mein Haus, und meine Familienmitglieder wurden als Geiseln genommen. Darüber hinaus wurden die Familienmitglieder der Opfer, die von Ehrenmorden bedroht waren, sehr feindselig gegenüber dem Frauenhaus und mir. Ich erinnere mich an einen besonderen Fall von Ehrenmord, als die Familie eines Mädchens dieses umbrachte, während es in meinem Büro direkt neben mir stand. Ich habe diese Erfahrungen gemacht, aber das hat nichts an meinem Engagement für meine Arbeit geändert. Wenn ich Ungerechtigkeit sehe, kann ich nicht wegsehen. Ich kann mich nicht über Ungerechtigkeit in unserem Staat oder in unserer Gesellschaft beschweren, wenn ich nicht aufstehe und etwas dagegen tue.

Welche Menschenrechtsthemen liegen Ihnen besonders am Herzen?

Einer der schmerzhaftesten Prozesse, die ich durchlaufen habe, war der Kampf für die Rechte der Frauen in diesem Land, insbesondere für ihre sozialen und politischen Rechte, wie die freie Wahl des Ehepartners, ihr Recht auf Leben und ihre individuelle Freiheit. Obwohl es anstrengend war, glaube ich, dass ich hier die besten Erfolge erzielt habe. Als ich meine Anwaltstätigkeit aufnahm, war das Umfeld für die Rechte der Frauen sehr schwierig. Die Vorurteile der Justiz gegenüber Frauen waren ebenso stark, wie die gesellschaftlichen Vorurteile insgesamt. Ich freue mich jedoch, sagen zu können, dass wir einen sehr großen Beitrag zur Änderung dieser Mentalität und des Gesetzes geleistet haben. Im Laufe der Jahre ist es uns gelungen, die Rechte der Frauen fest in unseren Gesetzen zu verankern.

„Ich kann mich nicht über Ungerechtigkeit in unserem Staat oder in unserer Gesellschaft beschweren, wenn ich nicht aufstehe und etwas dagegen tue.“

Welche Rolle nimmt die Anwaltschaft bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit in Pakistan ein?

Die Anwaltschaft in Pakistan steht seit langem auf der Seite der Rechtsstaatlichkeit. Wir haben bekannte Anwälte, die sich pro bono für diejenigen einsetzen, die sich für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit engagieren und die für eine Sache und nicht nur für einen Fall kämpfen. Allerdings gibt es Differenzen im pakistanischen Anwaltsrat und es gibt Zeiten, in denen er politisch gespalten ist. Wir können nicht kategorisch sagen, dass Anwälte die Rechtsstaatlichkeit schützen, nur weil sie sich mit dem Recht befassen. Ich sehe die Tradition bei den Anwaltskammern, die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen, aber sie ist heutzutage etwas geschwächt. Dennoch respektieren wir nach wie vor die Ansichten der Anwaltskammern. Die Gerichte sind wichtige Institutionen und gerade wir Anwältinnen und Anwälte müssen dafür sorgen, dass die Gerichte immer geachtet werden. Auch die Gerichte selbst müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie vor allem die Rechte der Menschen schützen und dafür sorgen, dass der Zugang zur Justiz gewährleistet ist. Das ist der Grund, warum ich trotz all der Frustration, die ich in den 40 Jahren meiner Anwaltstätigkeit erlebt habe, immer noch vor Gericht auftrete. Wir müssen dafür sorgen, dass die Gerichte nicht ins Abseits gedrängt werden.

Wie sehen Sie die Entwicklung Ihres Engagements für die Menschenrechte in der Zukunft?

Ich sehe nicht, dass mein Engagement für die Menschenrechte nachlässt. Die Situation in Pakistan war schon immer so, dass wir uns nicht einfach zurücklehnen und zuschauen können. Wir müssen aufstehen und etwas dagegen tun. Ich bin immer noch genauso engagiert wie zu Beginn meiner Karriere.

Welche Botschaft möchten Sie Menschenrechtsanwälten und –anwältinnen mit auf den Weg geben?

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es immer schwierige Zeiten gibt, aber wir müssen sicherstellen, dass wir an die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten glauben. Unsere Hoffnung liegt in unserem Kampf dafür. Wenn ich diesen Kampf weiterführe, wird es am Ende Erfolge geben. Selbst ein kleiner Erfolg gibt mir Energie für das nächste Mal, denn es wird immer ein nächstes Mal geben. Es wird nie einen Zeitpunkt geben, an dem ich sagen kann, dass es genug ist und ich damit aufhören werde.

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