SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER

„Sie inspirieren uns mit Ihrem Mut”

SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER

„Sie inspirieren uns mit Ihrem Mut”

Vorwort

Es ist unglaublich mutig, den Kampf mit einem Staatsapparat aufzunehmen, der die Freiheit und Grundrechte unterdrückt – besonders in Staaten, die die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gerade abbauen oder schon vollkommen missachten. Weltweit stehen mutige Anwältinnen und Anwälte vor der Entscheidung zwischen dem eigenen Wohlergehen, der beruflichen Integrität und dem Einsatz für ihre Mandanten. „Ist die Entscheidung bereits getroffen, darf man keine Angst haben und aufgeben“, sagt die von der Anwaltskammer ausgeschlossene Anwältin Natalia Matskevich aus Belarus.

Anwälte und Anwältinnen sind die treibende Berufsgruppe, Menschenrechtsverletzungen anzuklagen und Menschenrechte zu verteidigen. Dabei stoßen sie auf enorme Herausforderungen. Sie halten richterlichen Verzögerungstaktiken und Gängelei stand, während sie ihre Mandanten vor Gericht vertreten und gleiche Rechte einfordern. Sie geraten so selbst in den Fokus von Verfolgung und Attacken. Anwältinnen und Anwälte werden bedroht, müssen ihre Zulassung abgeben, werden aus fadenscheinigen Gründen vernommen oder gar willkürlich verhaftet, landen für lange Zeit im Gefängnis oder retten sich ins Exil. Anwälte und Anwältinnen gehören zu den am meisten verfolgten Berufsgruppen. 

Ein Kampf für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

Besonders gefährlich wird es für sie dann, wenn die richterliche Unabhängigkeit abgeschafft worden ist. Das haben der türkische Anwalt Can Atalay und seine Mitangeklagten in den Gezi-Prozessen erlebt. Vor Kurzem wurde der bekannte russische Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger Vladimir Kara-Murza verhaftet, weil er sich zu Putins Angriffskrieg in der Ukraine äußerte. Der Beginn seines Verfahrens wurde immer wieder verschoben, einen fairen Prozess können er und seine Anwälte nicht erwarten. 

Autokratische Regime wollen gezielt das rechtsstaatliche Handeln von Anwältinnen und Anwälten unterbinden, aber auch das vertrauensvolle Verhältnis zu ihren Mandanten zerstören, besonders wenn diese selbst verfolgte Oppositionspolitikerinnen, Journalisten oder Aktivisten sind. Beunruhigend ist die Entwicklung, Gerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte und –anwältinnen selbst wegen ihrer Verteidigungstätigkeit einzuleiten.

Die UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern ist ein wegweisender Meilenstein für den Schutz von Anwältinnen und Anwälten.

Auch für Rechtsanwälte und -anwältinnen markiert die UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern eine Errungenschaft im menschenrechtlichen Schutzsystem. Wie andere berufliche Menschenrechtsverteidiger und –verteidigerinnen hat die Anwaltschaft das Recht, Beschwerden und Petitionen gegen Einzelpersonen und staatliche Stellen bei nationalen und internationalen Justizbehörden und Institutionen einzureichen.

Die Erklärung gewährt Menschenrechtsanwälten und -anwältinnen das Recht, an öffentlichen Anhörungen teilzunehmen und sich eine Meinung über die Einhaltung von nationalem Recht und geltende völkerrechtliche Verpflichtungen zu bilden. Anwälten und Anwältinnen soll nicht das Privileg, sondern das Recht gewährt werden, ihren Mandanten ein fachlich qualifizierter Rechtsbeistand zu sein. 

Menschenrechtsanwälte und -anwältinnen werden immer an vorderster Stelle im rechtsstaatlichen Kampf für Grund- und Menschenrechten stehen. Umso wichtiger ist es, sie selbst als Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen zu betrachten und in ihrem Wirken gegen freiheitsfeindliche und menschenrechtsverachtende Regierungen zu unterstützen. Sie sind sehr häufig die letzte Hoffnung für verfolgte Oppositionelle, Journalisten und Kulturschaffende.

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Vorwort

Es ist unglaublich mutig, den Kampf mit einem Staatsapparat aufzunehmen, der die Freiheit und Grundrechte unterdrückt – besonders in Staaten, die die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gerade abbauen oder schon vollkommen missachten. Weltweit stehen mutige Anwältinnen und Anwälte vor der Entscheidung zwischen dem eigenen Wohlergehen, der beruflichen Integrität und dem Einsatz für ihre Mandanten. „Ist die Entscheidung bereits getroffen, darf man keine Angst haben und aufgeben“, sagt die von der Anwaltskammer ausgeschlossene Anwältin Natalia Matskevich aus Belarus.

Anwälte und Anwältinnen sind die treibende Berufsgruppe, Menschenrechtsverletzungen anzuklagen und Menschenrechte zu verteidigen. Dabei stoßen sie auf enorme Herausforderungen. Sie halten richterlichen Verzögerungstaktiken und Gängelei stand, während sie ihre Mandanten vor Gericht vertreten und gleiche Rechte einfordern. Sie geraten so selbst in den Fokus von Verfolgung und Attacken. Anwältinnen und Anwälte werden bedroht, müssen ihre Zulassung abgeben, werden aus fadenscheinigen Gründen vernommen oder gar willkürlich verhaftet, landen für lange Zeit im Gefängnis oder retten sich ins Exil. Anwälte und Anwältinnen gehören zu den am meisten verfolgten Berufsgruppen. 

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Besonders gefährlich wird es für sie dann, wenn die richterliche Unabhängigkeit abgeschafft worden ist. Das haben der türkische Anwalt Can Atalay und seine Mitangeklagten in den Gezi-Prozessen erlebt. Vor Kurzem wurde der bekannte russische Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger Vladimir Kara-Murza verhaftet, weil er sich zu Putins Angriffskrieg in der Ukraine äußerte. Der Beginn seines Verfahrens wurde immer wieder verschoben, einen fairen Prozess können er und seine Anwälte nicht erwarten. 

Autokratische Regime wollen gezielt das rechtsstaatliche Handeln von Anwältinnen und Anwälten unterbinden, aber auch das vertrauensvolle Verhältnis zu ihren Mandanten zerstören, besonders wenn diese selbst verfolgte Oppositionspolitikerinnen, Journalisten oder Aktivisten sind. Beunruhigend ist die Entwicklung, Gerichtsverfahren gegen Rechtsanwälte und –anwältinnen selbst wegen ihrer Verteidigungstätigkeit einzuleiten.

Die UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern ist ein wegweisender Meilenstein für den Schutz von Anwältinnen und Anwälten.

Auch für Rechtsanwälte und -anwältinnen markiert die UN-Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern eine Errungenschaft im menschenrechtlichen Schutzsystem. Wie andere berufliche Menschenrechtsverteidiger und –verteidigerinnen hat die Anwaltschaft das Recht, Beschwerden und Petitionen gegen Einzelpersonen und staatliche Stellen bei nationalen und internationalen Justizbehörden und Institutionen einzureichen.

Die Erklärung gewährt Menschenrechtsanwälten und -anwältinnen das Recht, an öffentlichen Anhörungen teilzunehmen und sich eine Meinung über die Einhaltung von nationalem Recht und geltende völkerrechtliche Verpflichtungen zu bilden. Anwälten und Anwältinnen soll nicht das Privileg, sondern das Recht gewährt werden, ihren Mandanten ein fachlich qualifizierter Rechtsbeistand zu sein. 

Menschenrechtsanwälte und -anwältinnen werden immer an vorderster Stelle im rechtsstaatlichen Kampf für Grund- und Menschenrechten stehen. Umso wichtiger ist es, sie selbst als Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen zu betrachten und in ihrem Wirken gegen freiheitsfeindliche und menschenrechtsverachtende Regierungen zu unterstützen. Sie sind sehr häufig die letzte Hoffnung für verfolgte Oppositionelle, Journalisten und Kulturschaffende.

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