Die Deklaration der Vereinten Nationen

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Artikel 1

Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken.

Artikel 2

Jeder Staat trägt die Hauptverantwortung dafür und hat die Pflicht, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten zu schützen, zu fördern und zu verwirklichen, […].

Artikel 8

Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, wirksam ohne Diskriminierung an der Regierung seines Landes und an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitzuwirken.

Artikel 9

Zu demselben Zweck hat jeder Mensch das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, unter anderem:

(a) durch Petitionen oder andere geeignete Mittel bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen oder jeder anderen in der Rechtsordnung des Staates vorgesehenen zuständigen Stelle Beschwerde gegen die Politik und die Handlungen einzelner Amtsträger und Regierungsorgane im Hinblick auf Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten einzulegen, wobei über die Beschwerde ohne ungebührliche Verzögerung zu entscheiden ist;

(b) öffentlichen Verhandlungen, Verfahren und Prozessen beizuwohnen, um sich eine Meinung über ihre Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht und den dem Staat obliegenden oder von ihm eingegangenen anwendbaren internationalen Verpflichtungen zu bilden;

(c) fachlich qualifizierten Rechtsbeistand oder sonstige einschlägige Beratung und Unterstützung zur Verteidigung der Menschenrechte und Grundfreiheiten anzubieten und zu gewähren.

Artikel 12

Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, an friedlichen Aktivitäten gegen Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten teilzunehmen.

Artikel 18

1. Jeder Mensch hat Verpflichtungen gegenüber und innerhalb der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen und nichtstaatliche Organisationen spielen eine wichtige Rolle und tragen eine Verantwortung beim Schutz der Demokratie, bei der Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und bei der Unterstützung der Förderung und des Fortschritts demokratischer Gesellschaften, Institutionen und Prozesse.

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