BULGARIEN

Denitsa Lyubenova

„Es ist unsere Pflicht als Anwälte und Anwältinnen, die Gleichberechtigung der Menschen, die Demokratie und die Menschenrechte in unseren jeweiligen Ländern zu schützen.“

BULGARIEN

Denitsa Lyubenova

Die Juristin und Menschenrechtsverteidigerin hat an der bulgarischen University of National and World Economy und der Universität Utrecht (Niederlande) mit Spezialisierung auf öffentliches internationales Recht studiert. Denitsa Lyubenova verfügt über langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise in LGBTI-Fällen, wie der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen, der Anerkennung von im Ausland ausgestellten Geburtsurkunden von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare, Fällen zur Änderung des rechtlichen Geschlechts von trans- und intersexuellen Menschen und anderen Fällen von Diskriminierung von LGBTI-Personen. Sie hat zahlreiche Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Der jüngste Fall, den Denitsa Lyubenova bearbeitet, betrifft die Ausstellung einer bulgarischen Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft für ein Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Familie hineingeboren wurde, und wird derzeit vor der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union verhandelt. Sie ist Gastdozentin am Menschenrechtscampus der Universität des Europarats in Venedig, Italien. Denitsa Lyubenova hat zahlreiche juristische Forschungsartikel, Berichte und Bücher über Gender, LGBTI-Personen usw. veröffentlicht. 

VITA

Die Juristin und Menschenrechtsverteidigerin hat an der bulgarischen University of National and World Economy und der Universität Utrecht (Niederlande) mit Spezialisierung auf öffentliches internationales Recht studiert. Denitsa Lyubenova verfügt über langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise in LGBTI-Fällen, wie der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen, der Anerkennung von im Ausland ausgestellten Geburtsurkunden von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare, Fällen zur Änderung des rechtlichen Geschlechts von trans- und intersexuellen Menschen und anderen Fällen von Diskriminierung von LGBTI-Personen. Sie hat zahlreiche Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig. Der jüngste Fall, den Denitsa Lyubenova bearbeitet, betrifft die Ausstellung einer bulgarischen Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaft für ein Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Familie hineingeboren wurde, und wird derzeit vor der Großen Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union verhandelt. Sie ist außerdem Gastdozentin am Menschenrechtscampus der Universität des Europarats in Venedig, Italien. Denitsa Lyubenova hat zahlreiche juristische Forschungsartikel, Berichte und Bücher über Gender, LGBTI-Personen usw. veröffentlicht. 

Sie sind Anwältin und bezeichnen sich selbst als Menschenrechtsverteidigerin, wie ist es dazu gekommen?

Ich habe langjährige Erfahrung und eine ausgewiesene Expertise in LGBTI-Fällen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen, die Anerkennung von Geburtsurkunden für im Ausland geborene Kinder gleichgeschlechtlicher Paare und den allgemeinen Schutz von LGBTI-Rechten. Die LGBTI-Gemeinschaft in Bulgarien liegt mir sehr am Herzen, da es in Bulgarien an Gesetzen und Verfahrensvorschriften zur Anerkennung und zum Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften fehlt. Es gibt keinen Schutz in Fällen von mit Vorurteilen konfrontierten Straftaten, die auf der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität der Opfer beruhen.

Welche Art von Fällen vertreten Sie zum Schutz der LGBTI-Gemeinschaft?

Allein im Jahr 2021 haben die Nichtregierungsorganisation LGBT Deystvie und ich über 120 LGBTI-Personen zu ihren Rechten beraten und über 50 Fälle bearbeitet. 23 der Fälle betrafen Trans-Personen, die ihr Geschlecht in ihren offiziellen Dokumenten ändern wollten, Fälle von häuslicher Gewalt zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Fälle von Namensänderungen bei im Ausland geschlossenen Ehen. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind mehrere Fälle anhängig. In einem der Fälle vor dem EGMR geht es um die Anerkennung einer gleichgeschlechtlichen Ehe zwischen zwei bulgarischen Frauen, die auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs geschlossen wurde. In einem anderen Fall geht es um den fehlenden Rechts- und Verfahrensschutz bei gleichgeschlechtlicher häuslicher Gewalt, da das bulgarische Gesetz bei häuslicher Gewalt nur Beziehungen zwischen verschiedenen Geschlechtern erfasst.

Welchen Fall haben Sie zuletzt vor Gericht vertreten?

Der jüngste Fall, an dem ich gearbeitet habe, ist der Fall von Baby Sara. Es geht um die Ausstellung einer bulgarischen Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaft für ein Kind, das in eine gleichgeschlechtliche Familie hineingeboren wurde, und wird vor der Großen Kammer des Gerichtshofs (EuGH) verhandelt. Am 14. Dezember 2021 entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Sofia-Stadt. Nach dem Urteil des EuGH sollte die Abstammung eines Kindes, sobald sie in einem EU-Mitgliedstaat festgestellt wurde, in der gesamten EU anerkannt werden – unabhängig vom Geschlecht der Eltern oder vom nationalen Recht. Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage, die die Familie des Opfers mit meiner rechtlichen Unterstützung eingereicht hatte, weil die Stadtverwaltung von Sofia sich geweigert hat, eine Geburtsurkunde für die zweijährige Sara auszustellen. Sara, die mit ihren beiden Müttern, von denen eine Bulgarin ist, in Spanien lebt, hat immer noch keine Dokumente. Das Verwaltungsgerichts Sofia-Stadt muss das Urteil des EuGH umsetzen und die bulgarische Verwaltung dazu verpflichten, Ausweispapiere für das Kind auszustellen, damit Sara ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU, als eine europäische Bürgerin, wahrnehmen kann.

Wie sieht das gesellschaftliche und politische Klima für die LGBTI-Gemeinschaft in Bulgarien insgesamt aus?

Menschenrechte werden in Bulgarien als etwas Beschämendes angesehen. Die führenden Politiker weigern sich immer noch, ein deutliches Bekenntnis zu den Menschenrechten abzugeben, geschweige denn zu den LGBTI-Rechten. Im Allgemeinen ist die Gesellschaft sehr konservativ. Die weit verbreitete Korruption in Verbindung mit der Armut unter den Menschen lässt das Verständnis für die Bedeutung der Menschenrechte völlig schwinden. Es ist schwierig in einem solchen Umfeld zu arbeiten. Tatsächlich gibt es nicht viele Menschenrechtsaktivisten und noch weniger Menschenrechtsanwälte und -anwältinnen. Bulgarien ist außerdem eines der homophobsten und transphobsten Länder der Europäischen Union. Im Jahr 2004 verabschiedete das bulgarische Parlament ein Gesetz gegen Diskriminierung, das die sexuelle Ausrichtung als Diskriminierungsmerkmal einbezog, um die Anforderungen für den Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen. 16 Jahre später sind keine positiven Entwicklungen in der Gesetzgebung zu verzeichnen. Auch die Einstellung gegenüber der LGBTI-Gemeinschaft wird immer schlimmer. Seit 2017 ist eine deutliche Verschlechterung des gesellschaftlichen und politischen Klimas in Bulgarien zu beobachten. Auch Angriffe auf LGBTI-Personen treten häufiger auf. Das Rechtsprogramm von Deystvie dokumentiert einenAnstieg an Übergriffen und Diskriminierungsfällen im Jahr 2019. Innerhalb weniger Monate wurde das einzige LGBTI-Zentrum des Landes, der „Rainbow Hub", viermal zerstört. Es zeigt sich, dass sich Täter durch das politische Narrativ gegen benachteiligte Gruppen bestärkt fühlen.

„Es ist unsere Pflicht als Anwälte und Anwältinnen, die Gleichberechtigung der Menschen, die Demokratie und die Menschenrechte in unseren jeweiligen Ländern zu schützen.“

Haben Sie durch Ihre anwaltliche Tätigkeit Widerstand erfahren?

Mitte Januar 2020 wurden gegen LGBT Deystvie polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Extrem konservative Kreise hatten der Staatsanwaltschaft zuvor signalisiert, dass die Kampagnen für die Rechte gleichgeschlechtlicher Partner die verfassungsmäßige Ordnung Bulgariens untergraben würden. Tatsächlich hat die politische Partei „Revival", eine rechtsextreme Partei, zusammen mit einer missionarischen NGO „National Group – Parents United for Children" bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen LGBT Deystvie nach Artikel 108 des bulgarischen Strafgesetzbuchs eingereicht.

Was besagt dieser Artikel 108?

In Artikel 108 heißt es: „Wer eine faschistische oder andere antidemokratische Ideologie verbreitet oder die durch die Verfassung der Republik Bulgarien festgelegte soziale und staatliche Ordnung gewaltsam verändert, wird mit einer Strafe von höchstens drei Jahren im Gefängnis oder einer Geldstrafe von bis zu fünftausend Levа bestraft". Anlass für die Anzeige war ein von LGBT Deystvie vor dem Parlament organisierter Protest, um gegen die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts zu protestieren, das die Anerkennung der im Vereinigten Königreich geschlossenen Ehe zwischen Lili und Darina abgelehnt hatte. Während des Protests kündigte LGBT Deystvie den Start der Kampagne „Familie für alle" an. Daraufhin kamen zwei Polizeibeamte zu LGBT Deystvie und forderten Veneta Limberova, die Vorsitzende von LGBT Deystvie, auf, über die Geschehnisse während des Protests und das Ziel der Kampagne auszusagen. Die passierte vor dem Hintergrund, dass die Protestaktion in Absprache mit der Stadtverwaltung von Sofia stattgefunden hatte und von der Polizei begleitet worden war. Wir sind überzeugt, dass sowohl unsere Rechtsstreitigkeiten, als auch unsere Lobbyarbeit im Zusammenhang mit der Kampagne „Familie für alle", im Mittelpunkt der polizeilichen Ermittlungen standen. Glücklicherweise hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen LGBT Deystvie nicht fortgesetzt.

Welche Schritte sind aus Ihrer Sicht notwendig, um die Situation in Bulgarien zu verbessern?

Die Situation von LGBTI-Menschen kann in Bulgarien nur mit politischer Unterstützung verbessert werden. Menschenrechte sind die Haustür zur Rechtsstaatlichkeit. Es ist unsere Pflicht als Anwälte und Anwältinnen, die Gleichberechtigung der Menschen, die Demokratie und die Menschenrechte in unseren jeweiligen Ländern zu schützen.

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