ARMENIEN

Lousineh Hakobyan

„Ich bin von Natur aus eine Menschenrechtlerin. Wenn ich Ungerechtigkeit sehe und Menschen um Hilfe bitten, werde ich den Fall aufgreifen.“

ARMENIEN

Lousineh Hakobyan

Lousineh Hakobyan ist Gründungsmitglied und seit 2011 Präsidentin der „Europe in Law Association (ELA)“. Sie schloss 1998 ihr Studium an der Romanisch-Germanischen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und 2006 an der armenischen Niederlassung der Moskauer Internationalen Akademie für Unternehmertum in Rechtswissenschaften ab. Darüber hinaus absolvierte Lousineh Hakobyan einen LLM in Europäischem Recht an der Queen Mary, University of London und erhielt 2011 ihre Zulassung als Anwältin. Sie hat Fälle sowohl vor inländischen Gerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt. Ihre anhängigen Verfahren vor dem EGMR betreffen unter anderem den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf Leben, Freiheit und Sicherheit einer Person und des Folterverbots für eine Reihe aktiver Bürgerinnen und Bürger nach den Protesten in den Jahren 2013 und 2014. Seit 2011 hat sie erfolgreich eine Reihe von Projekten geleitet, die von den internationalen Partnern der ELA unterstützt wurden. Sie hat sie zahlreiche Menschenrechtsschulungen für Journalisten, Journalistinnen, Anwälte und Anwältinnen durchgeführt. Lousineh Hakobyan hat auch zu Gesetzesreformen in Armenien beigetragen und sich erfolgreich in der Anwaltschaft und in strategischen Rechtsstreitigkeiten engagiert.

VITA

Lousineh Hakobyan ist Gründungsmitglied und seit 2011 Präsidentin der „Europe in Law Association (ELA)“. Sieschloss 1998 ihr Studium an der Romanisch-Germanischen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und 2006 an der armenischen Niederlassung der Moskauer Internationalen Akademie für Unternehmertum mit einem Diplom in Rechtswissenschaften ab. Darüber hinaus absolvierte Lousineh Hakobyan LLM in Europäischem Recht an der Queen Mary, University of London und erhielt 2011 ihre Zulassung als Anwältin. Sie hat Fälle sowohl vor inländischen Gerichten als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verhandelt. Ihre anhängigen Verfahren vor dem EGMR betreffen unter anderem den Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung, der Versammlungsfreiheit, des Rechts auf Leben, Freiheit und Sicherheit einer Person und des Folterverbots für eine Reihe aktiver Bürgerinnen und Bürger nach den Protesten in den Jahren 2013 und 2014. Seit 2011 hat sie erfolgreich eine Reihe von Projekten geleitet, die von den internationalen Partnern der ELA unterstützt wurden. Sie hat zahlreiche Menschenrechtsschulungen für Journalisten, Journalistinnen, Anwälte und Anwältinnen durchgeführt. Lousineh Hakobyan hat auch zu Gesetzesreformen in Armenien beigetragen und sich erfolgreich in der Anwaltschaft und in strategischen Rechtsstreitigkeiten engagiert.

Wie kam es dazu, dass Sie sich auf Menschenrechte als Rechtsgebiet fokussiert haben?

Ich habe mich in den letzten 15 Jahren auf den Menschenrechtsschutz konzentriert, zunächst als Praktikantin, dann als Anwältin und Fürsprecherin. Ich interessiere mich sehr für die Justizreform in Armenien. Das Recht ist kein einseitiger Prozess. Es gibt viele Akteure, und um in Menschenrechtsprozessen erfolgreich zu sein, sind Professionalität und Effizienz aller Akteure sehr wichtig. Aus diesem Grund konzentrieren sich die Mitglieder unserer Organisation auch auf die Reform bestimmter Bereiche. So überwachen wir beispielsweise die Einstellungs- und Wahlverfahren in der Justiz. Seit 2018 beobachten wir auch die Prozesse innerhalb des Verfassungsgerichts und stehen dabei in Kontakt mit verschiedenen internationalen Organisationen, unter anderem der Venedig-Kommission und anderen Institutionen, die dem Europarat angehören.

Inwiefern schützen Sie und Ihre Organisation auch Opfer von Menschenrechtsverletzungen?

Wir führen viele strategische Rechtsstreitigkeiten, insbesondere im Bereich der freien Meinungsäußerung und unterstützen so Journalistinnen und Journalisten, Medienorganisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im Kampf gegen verschiedene Verleumdungsvorschriften. Wir verteidigen ihre Interessen nicht nur vor lokalen Gerichten, sondern auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im letzten Sommer hatten wir zwei erfolgreiche Fälle vor dem EGMR: einmal wurde die Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung zweier Medienorganisationen festgestellt. Es gibt ein Verfahren, bei dem die armenische Regierung eine einseitige Erklärung abgeben kann, in der sie die Rechte der Opfer anerkennt und ihnen eine Art Entschädigung anbietet. Wir haben uns in diesem Prozess besonders engagiert und die Verhandlungen zwischen der Regierung und den Opfern ermöglicht. Wir haben die Rechte von Mitgliedern der Zivilgesellschaft verteidigt, denn nach der „Samtenen Revolution" von 2018 wurde die Zivilgesellschaft von verschiedenen Gruppen stark angegriffen, was zu einer Vielzahl von Verleumdungs- und Beleidigungsklagen führte. Wir haben uns auch selbst verteidigt, denn auch wir wurden angegriffen. Wir mussten unseren Ruf schützen und verschiedene Zeitungen verklagen.

„Ich bin von Natur aus eine Menschenrechtlerin. Wenn ich Ungerechtigkeit sehe und Menschen um Hilfe bitten, werde ich den Fall aufgreifen.“

Mit welchen Herausforderungen sind Sie in ihrem beruflichen Alltag noch konfrontiert?

Es gibt nur wenige Menschen, die als Anwältinnen und Anwälte im zivilgesellschaftlichen Sektor in Armenien arbeiten möchten. Das ist eine große Herausforderung, denn das ist ein Bereich, in dem juristische Unterstützung wirklich benötigt wird. Die Justiz und ihre Institutionen, ich spreche hier in erster Linie von der armenischen Anwaltskammer, sind stark politisiert. So war der frühere Präsident der armenischen Anwaltskammer stark in die Politik involviert, indem er eine politische Partei gründete und sich aktiv in der Politik engagierte. Das steht im Widerspruch zur armenischen Verfassung, die die Unabhängigkeit der armenischen Anwaltskammer vorsieht. Später wurde diese Person Direktor der einzigen Anwaltsschule in Armenien, obwohl die Bildungseinrichtungen entpolitisiert werden müssen. Dies war ein großer Schaden für den Anwaltsberuf.

Sie haben zwei der Probleme erwähnt mit denen Menschenrechtsanwälte in Armenien konfrontiert sind. Mit welchen Herausforderungen sind Sie im Justizapparat konfrontiert?

Die größte Herausforderung ist die unreformierte Justiz. Nach der Revolution war klar, dass es den Menschen gelungen ist, aus freien Stücken eine Legislative und eine Exekutive zu bilden, aber die Justiz blieb weitgehend unreformiert. Deshalb sind wir sehr daran interessiert, uns an der Justizreform zu beteiligen und eine bessere Justiz zu haben, die nicht in die Politik verwickelt ist und das Recht, sowohl das nationale als auch das internationale, wirklich gut beherrscht und in der Praxis anwendet. Das Gleiche gilt für andere Institutionen wie die Staatsanwaltschaft, den Ermittlungsdienst usw. Es ist ein grundlegendes Hindernis, wenn man eine ordnungsgemäße Untersuchung einer Strafsache erwartet, aber nicht bekommt, weil ein Ermittler schlichtweg nicht weiß, wie er seine Arbeit machen soll. 

Inwiefern ist Ihnen Widerstand aufgrund Ihrer anwaltlichen Tätigkeit begegnet?

Es gab einen Fall, in dem es um den Bürgeraktivisten Vardges Gaspari ging, der vom früheren Regime wirklich gehasst wurde. Wir gerieten ins Visier der öffentlichen und politischen Aufmerksamkeit, weil wir ihn verteidigten und seine Rechte schützten. Im Jahr 2017 gab es sogar einen Moment, in dem eine Quelle in einer der internationalen Organisationen uns darüber informierte, dass einer unserer Anwälte aufgrund seiner Beteiligung an den Wahlbeschwerden verhaftet werden würde – zum Glück ist das aber nicht passiert. Im selben Jahr wurde wieder eine Reihe von verleumderischen Artikeln über uns veröffentlicht. Das hat unserem Ruf sehr geschadet. Die Revolution hat zum Glück dann vieles verändert.

Was erwarten Sie von Ihrer Zukunft als Menschenrechtsanwältin in Armenien?

Ich kann sagen, dass ich von Natur aus eine Menschenrechtlerin bin und wenn ich Ungerechtigkeit sehe und die Menschen meine Hilfe brauchen, wenn sie sich an mich wenden, werde ich einen Fall auch aufgreifen. Zum Glück gibt es noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der für viele Menschen so etwas wie die letzte Hoffnung ist. Andererseits macht es mir auch Hoffnung zu sehen, dass zumindest die derzeitige Regierung in einigen Fällen bereit ist, einseitig zu erklären, dass sie bereit ist, Menschenrechtsverletzungen anzuerkennen und die Fehler der Gerichte irgendwie zu korrigieren. Die Tatsache, dass wir nun vier Jahre nach der Revolution ohne eine tiefgreifende Reform des Justizwesens und der übrigen Strafverfolgungsbehörden verbracht haben, ist jedoch ziemlich enttäuschend.

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