BELARUS

Natalia Matskevich

„Selbst wenn es keinen juristischen Erfolg gibt, sehen die Gesellschaft und die Klienten die anständige und mutige Arbeit einer Anwältin oder eines Anwalts. Ihre Arbeit und Stimme schaffen Vertrauen für Veränderungen in der Zukunft.“

BELARUS

Natalia Matskevich

Seit 1994 war Natalia Matskevich als Rechtsanwältin in Minsk tätig, bis der belarusische Justizminister ihr nach einem Disziplinarverfahren am 12. Oktober 2021 die Zulassung entzog. Als praktizierende Anwältin leistet sie Rechtsbeistand und verteidigt Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten, Politikerinnen und Politiker und andere. Ihr Fachgebiet umfasst Verfassungsrecht, Strafrecht und internationaleMenschenrechte. Natalia Matskevich hat einen LL.M. und lehrt seit 2009 an der Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius, Litauen. Sie ist besonders spezialisiert auf internationale Standards für Juristen, nationale Gesetzgebung und faire Gerichtsverfahren, die Rolle von Staatsanwälten, -anwältinnen, Richtern und Richterinnen, Terrorismusbekämpfung im Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

VITA

Seit 1994 war Natalia Matskevich als Rechtsanwältin in Minsk tätig, bis der belarusische Justizminister ihr nach einem Disziplinarverfahren am 12. Oktober 2021 die Zulassung entzog. Als praktizierende Anwältin leistet sie Rechtsbeistand und verteidigt Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten, Politikerinnen und Politiker und andere. Ihr Fachgebiet umfasst Verfassungsrecht, Strafrecht und internationaleMenschenrechte. Natalia Matskevich hat einen LL.M. und lehrt seit 2009 an der Europäischen Humanistischen Universität in Vilnius, Litauen. Sie ist besonders spezialisiert auf internationale Standards für Juristen, nationale Gesetzgebung und faire Gerichtsverfahren, die Rolle von Staatsanwälten, -anwältinnen, Richtern und Richterinnen, Terrorismusbekämpfung.

Erzählen Sie uns von Ihrem beruflichen Werdegang. Wie kam es dazu, dass Sie sich auf Menschenrechte fokussiert haben?

Man könnte sagen, dass ich fast mein ganzes Leben lang als Anwältin gearbeitet habe. 1993 schloss ich mein Studium an der Staatlichen Universität Belarus ab und ein Jahr später begann ich als Anwältin zu praktizieren bis zum 12. Oktober 2021 - als der Justizminister mir meine Zulassung entzog nach einem Disziplinarverfahren gegen mich. Mein Fall wurde am 25. Oktober überprüft und am 27. Oktober 2021 wurde ich aus der Anwaltskammer der Stadt Minsk ausgeschlossen, wodurch ich meine Zulassung verloren habe. Ich war auf Strafrecht spezialisiert und konzentrierte mich besonders auf Verfahrensfragen. In den ersten zehn Jahren meiner Tätigkeit kannte ich die internationalen Standards und Mechanismen nicht, da diese an den belarusischen Universitäten überhaupt nicht gelehrt werden. Erst später zwischen 2005-2007 begann ich mich mit Menschenrechten zu beschäftigen. Damals sorgte allein die Teilnahme von Anwältinnen und Anwälten an Fortbildungen für Unmut in den Leitungsgremien der Anwaltskammer. Im Jahr 2009 begann dann schließlich meine praktische Menschenrechtsarbeit, als ich dem UN-Menschenrechtsausschuss einen Fall von Todesstrafe übermittelte.

Welche Hauptaktivitäten haben Sie als Menschenrechtsanwältin zum Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen unternommen?

Ich habe zwei Fälle von Todesstrafe bearbeitet. Ich habe Menschenrechtsverteidiger vertreten, beispielsweise Ales Bialiatski, Leiter des Menschenrechtszentrums „Viasna", und Gennady Fedynich, den Vorsitzenden einer Gewerkschaft. In beiden Fällen ging es um das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Ich habe auch politisch motivierte und öffentlichkeitswirksame Fälle verhandelt, vor allem in der Zeit zwischen 2020 und 2021. Meine Mandanten waren zwei der wichtigsten politischen Oppositionspolitiker der derzeitigen Regierung, nämlich Sergey Tihanovski und Viktar Babaryka. Ich habe dem UN-Menschenrechtsausschuss eine Reihe von Mitteilungen vorgelegt, von denen fünf als Verstoß gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte eingestuft wurden; vier Fälle werden derzeit geprüft. Seit 2010 unterrichte ich auch an der Europäischen Humanistischen Universität und in Weiterbildungsprogrammen für Menschenrechtsverteidiger, -verteidigerinnen, Rechtsanwälte und -anwältinnen. Das Ausscheiden aus der Anwaltschaft hat meine Menschenrechtsarbeit nicht beendet, sondern ich habe mich mehr auf die Arbeit mit internationalen Gremien und die Menschenrechtsbildung konzentriert.

Gestatten Sie uns einen Einblick in Ihren Berufsalltag. Wie verliefen Ihre berühmtesten Fälle von Sergey Tihanovski und Viktar Babaryka?

Genau lassen Sie uns über diese bekannten politischen Gefangenen sprechen, die ich vor den nationalen Gerichten verteidigt habe. Sergey Tihanovski, ein Blogger, Unternehmer und Oppositionsführer, durfte sich nicht für die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen in Belarus im Jahr 2020 registrieren lassen und wurde verhaftet. Seine Frau Sviatlana Tsikhanouskaya ließ sich hingegen als Präsidentschaftskandidatin registrieren und nahm an den Wahlen teil. Wie Sie ja wissen, wurde sie gezwungen, das Land zu verlassen und gilt heute als demokratische Führungspersönlichkeit in Belarus. Am 20. Mai 2020, nachdem sich seine Frau als Präsidentschaftskandidatin registrieren ließ, wurde Sergey Tihanovski freigelassen. Daraufhin leitete er wenige Tage, vom 24. bis 29. Mai 2020, eine Initiativgruppe und hielt mehrere Mahnwachen ab, um Unterschriften für Sviatlana zu sammeln. Am 29. Mai 2020 wurde er bei einer Mahnwache in Hrodna allerdings erneut festgenommen. Seine willkürliche Inhaftierung wurde von der zuständigen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats im September 2021 anerkannt, nachdem unsere Mitteilung geprüft worden war. Während der Ermittlungen, die etwa ein Jahr und vier Monate dauerten, habe ich Tihanovski verteidigt.

„Selbst wenn es keinen juristischen Erfolg gibt, sehen die Gesellschaft und die Klienten die anständige und mutige Arbeit einer Anwältin oder eines Anwalts. Ihre Arbeit und Stimme schaffen Vertrauen für Veränderungen in der Zukunft.“

Was wurde ihm vorgeworfen?

Ihm wurde vorgeworfen, Massenunruhen organisiert, die öffentliche Ordnung grob verletzt, zur Feindschaft aufgestachelt und die Arbeit der Zentralen Wahlkommission behindert zu haben. Während der ganzen Zeit war er in Haft. Kurz vor seinem Prozess wurde im staatlichen Fernsehen ein Propagandafilm ausgestrahlt, der eine Aufzeichnung unseres „vertraulichen" Gesprächs mit ihm in der Haftanstalt enthielt. Der Prozess gegen Tihanovski und fünf weitere Personen begann dann am 24. Juni 2021 vor dem Bezirksgericht Gomel. Währenddessen wurden im Fernsehen Filme gezeigt, in denen er als der Verbrecher dargestellt wurde. Das Land war daraufhin erschüttert. Als Anwälte durften wir hingegen nicht über die Vorgänge im Gerichtssaal berichten, da wir eine Geheimhaltungsvereinbarung für den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit unterzeichnen mussten. Am 12. Oktober 2021, mitten im Verfahren, erhielt ich die Mitteilung, dass ich ab dem darauffolgenden Tag suspendiert sei und nicht mehr zum Gericht zurückkehren dürfte; der Prozess wurde jedoch fortgesetzt. Tihanovski wurde wegen seiner öffentlichen Äußerungen und seiner Teilnahme an friedlichen Versammlungen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht verurteilte ihn und andere zu einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Dollar für die angeblichen Zusatzausgaben des Innenministeriums, die für die Polizeiarbeit während der Unruhen entstanden sind.

Und wie verlief das Verfahren gegen Viktar Babaryka?

Viktar Babaryka war ein weiterer potenzieller und starker Kandidat bei den Präsidentschaftswahlen 2020. Bevor er angekündigt hat, als Präsidentschaftskandidat anzutreten, hatte er 20 Jahre lang eine der größten Banken in Belarus (Belgazprombank) geleitet. Sein Wahlkampf war auf einen klaren Erfolg ausgerichtet. Das ließ sich schon an der Zusammensetzung seines Teams und der Zahl der Wählerinnen und Wähler ablesen, die für seine Nominierung unterschrieben hatten. Einen Monat nach Beginn des Wahlkampfs, am 18. Juni 2020, wurde Babaryka festgenommen und wegen Korruptionsdelikten verhaftet. Es wurde ihm vorgeworfen, dass er angeblich in den letzten 15 Jahren über die Bankleitung Schmiergelder von Kunden angenommen habe. Sein Fall wurde vom Staatssicherheitskomitee bearbeitet. Es wurde versucht, das ganze als gewöhnlichen Korruptionsfall darzustellen und sorgfältig von den politischen Ereignissen zu trennen. Zusammen mit Viktar Babaryka wurde dessen Sohn verhaftet; er befindet sich auch noch immer in Haft. Freunde und ehemaligen Kollegen wurden ebenfalls verurteilt. Die Leiter von Firmen – allesamt Kunden der Bank – wurden 14 Monate später aus dem KGB-Gefängnis entlassen, nachdem sie vor Gericht gegen die Bankangestellten ausgesagt hatten. Zusammen mit anderen Anwälten habe ich Viktar Babaryka verteidigt. Es ist gelungen, der belarusischen Bevölkerung zu zeigen, dass die Anschuldigungen haltlos waren und das eigentliche Ziel der Staatsanwaltschaft darin bestand, ihn aus dem Wahlkampf zu entfernen, und dass seine Rechte auf Verteidigung und Unschuldsvermutung in eklatanter Weise verletzt wurden. Der Oberste Gerichtshof befasste sich mit dem Fall und verurteilte Babaryka zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs konnte nicht angefochten werden. Wir reichten zu diesem Fall zwei Beschwerden beim UN-Menschenrechtsausschuss ein, eine im Jahr 2020 wegen willkürlicher Inhaftierung und eine nach dem Prozess wegen Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten. Allen vier Anwälten von Babaryka wurde die Zulassung entzogen. Auch mir selbst, weil ich Viktar Babaryka verteidigt hatte, während ich zeitgleich Sergey Tihanovski vor Gericht vertrat.

Wie beurteilen Sie den Menschenrechtsaktivismus von Anwältinnen und Anwälten in Ihrem Land?

Es ist schwierig über die gesamte Anwaltschaft zu sprechen. Im Jahr 2020 war das ganze Land mit massiven Menschenrechtsverletzungen konfrontiert, insbesondere mit der Folter in Haftanstalten und in Polizeistationen, an denen Hunderte von Menschenrechtsanwälten beteiligt waren. Diese Anwältinnen und Anwälte verteidigen Menschen oft für ein minimales Honorar. Viele zeigten auch berufliche Solidarität und setzten sich offen für ihre Kolleginnen und Kollegen ein, die gleichzeitig Repressionen, Verhaftungen und dem Entzug ihrer Zulassung ausgesetzt waren. Vor dem Hintergrund des bürgerschaftlichen Engagements der Anwältinnen und Anwälte im Jahr 2020 führte der Staat im Jahr 2021 Änderungen am Anwaltsgesetz ein, die die Unabhängigkeit völlig zerstörten. Die repressive Politik des Ausschlusses aus dem Berufsstand geht weiter. Deshalb äußern die Anwälte sich aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes nicht. In einem Land, in dem Gesetze nicht geachtet werden und die Verfahrensregeln nicht gelten, gibt es kein Vertrauensverhältnis und keinen Zugang zu den Mandanten im Gefängnis. Im KGB-Gefängnis zum Beispiel muss man sich mehrere Wochen im Voraus anmelden, um einen Besuch bei den Mandanten zu vereinbaren. Alle Maßnahmen der Verteidigung, wie Beschwerden, Petitionen und Erklärungen, die im Voraus eingereicht werden, haben keine Aussicht auf Erfolg. Insgesamt wurden die Anwältinnen und Anwälte ihrer Stimme beraubt, indem ihnen das öffentliche Reden außerhalb des Gerichtssaals de facto verboten wurde.

Sind Sie um Ihre eigene Sicherheit besorgt?

In meiner Situation gibt es keine persönliche Sicherheit. Ich vertrete weiterhin das Recht im öffentlichen Raum - sei es durch Kommentare, Artikel und Bildungsaktivitäten, aber es besteht immer das Risiko, dass diese Aktionen als „staatsfeindliche Aktivitäten" angesehen werden. Ich möchte Belarus jedoch nicht verlassen und meine Überzeugungen nicht aufgeben.

Welches sind die größten Herausforderungen für Anwältinnen und Anwälte? Könnten Sie sich vorstellen, dass internationale Zusammenarbeit die Situation verbessern kann?

Wie ich bereits dargelegt habe, gibt es in Belarus keine Rechtsgrundlage für die Menschenrechte einzutreten. Das Gesetz über die Anwaltschaft in Belarus schließt diese Möglichkeit aus, und der Berufsausschluss aktiver Anwältinnen und Anwälte geht weiter. Ich glaube nicht, dass unter diesen Umständen eine Zusammenarbeit die Situation verbessern kann. Vielmehr ist kontinuierliche Unterstützung internationaler Menschenrechtsorganisationen und Anwaltskammern bei der Verbreitung von Informationen über die fortschreitende Zerstörung des Rechts auf Verteidigung angebracht. Ich bin überzeugt, dass die Reform der Anwaltschaft radikal sein müsste, aber nur unter den Bedingungen der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit überhaupt möglich ist.

Auf einen Punkt gebracht: welche Erfahrung können Sie anderen Menschenrechtsanwältinnen und -anwälten mitgeben?

Es gibt Zeiten in denen ein Anwalt entscheiden muss, ob er sich weiterhin für die Menschenrechte einsetzt oder auf sein eigenes Wohlergehen bedacht ist, insbesondere in einem nicht-demokratischen Staat. Wenn die Wahl zugunsten des eigenen Wohlergehens ausfällt, ist es besser, diesen Beruf sofort aufzugeben. Man muss einfach in aller Ruhe seine Arbeit machen. Selbst wenn es keinen juristischen Erfolg gibt, sehen die Gesellschaft und die Klienten die anständige und mutige Arbeit einer Anwältin oder eines Anwalts. Ihre Arbeit und Stimme schaffen Vertrauen für Veränderungen in der Zukunft. Es mag Ihnen aussichtslos erscheinen, aber selbst unter solchen Umständen gibt es eine weitere „Belohnung", nämlich die Dankbarkeit derjenigen, die sie verteidigen.

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