Aufgrund der sich verschlechternden Menschenrechtssituation in Mali muss es dringend mehr geschulte Menschenrechtsexpertinnen und –experten geben. Diese Fachleute müssen in der Lage sein, Rechtsdokumente zu Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage internationaler Konventionen und der jeweiligen nationalen Gerichtsbarkeit zu erstellen. Damit Menschenrechtspraktikerinnen und -praktiker die Beziehung zwischen der nationalen malischen Gerichtsbarkeit und dem internationalen Strafrecht verstehen, haben Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) Westafrika und die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) von Mali eine Schulung angeboten, um Menschenrechtspraktizierende in einem dreitägigen Workshop in Bamako weiterzubilden. Alle 35 Teilnehmende waren professionelle Anwältinnen und Anwälte, die meisten arbeiteten in der Verteidigung mit einem Menschenrechtsbezug. Außerdem arbeiten sie eng mit der CNDH zusammen. Besondere Aufmerksamkeit galt der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die ausschließlich im internationalen rechtlichen Rahmen eingeleitet werden können.
Gruppenfoto der Mitglieder des Menschenrechtskommittees
Teilnehmende des FNF-Workshops über die Berücksichtigung internationaler Straftaten durch nationale Rechtssprechung
Die Schulung förderte die Kenntnisse zu Menschenrechtsverfahren im Allgemeinen. Die Arbeit der CNDH von Mali, der zurzeit einzigen unabhängigen Menschenrechtsorganisation des Landes, die international anerkannt ist, wurde besonders betont. In der extrem explosiven Situation in Mali demonstriert dieses Projekt die Entschlossenheit der FNF, den Schutz von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten zu fördern.
Das Recht auf Menschenrechtsbildung