Internationale Menschenrechtsverträge

Tunesien


Im aktuellen politischen Geschehen in Tunesien, wo der demokratische Wandel seit 2021 gefährdet ist, haben sich die FNF Tunis und die Union des Magistrats Administratifs (UMA) zusammengetan, um die Kapazitäten und die Unabhängigkeit der Verwaltungsrichterinnen und -vertretern zu stärken.

2023 organisierten FNF und UMA gemeinsam eine dynamische Seminarreihe mit dem Titel „Empowering Administrative Judges for Human Rights Advocacy“. Diese Veranstaltungen befassten sich mit den Grundpfeilern der Demokratie, den Menschenrechten, dem Völkerrecht und dem Engagement Tunesiens für den Schutz der Menschenrechte. Sie unterstrichen die entscheidende Rolle, die Verwaltungsrichterinnen und -vertreter bei der Umsetzung internationaler Abkommen und der gerichtlichen Kontrolle des Menschenrechtsschutzes spielen.

Auf die Theorie folgten praktische Übungen, die das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben thematisierten, und die Teilnehmer in eine anschauliche Fallstudie über die Rechte und Bedingungen von Ausländern in Tunesien einbezogen. Ein weiterer Schwerpunkt der Seminare 2023 war Artikel 55 der tunesischen Verfassung 2022, der als unverzichtbare Rechtsgrundlage für den Schutz der Rechte und Freiheiten dient. Die Verwaltungsrichterinnen und -vertreter wurden mit den notwendigen Rechtskenntnissen zum Schutz dieser Grundrechte vertraut gemacht.

Die Kooperationsworkshops verdeutlichten die zentrale Rolle der Verwaltungsrichterinnen und -vertreget beim Schutz der Rechte und Freiheiten. Durch anregende Diskussionen und praktische Übungen konnten die Beamtinnen und Beamten ihr Wissen vertiefen und sich Instrumente zur Wahrung der Verfassungsgrundsätze aneignen. Die Veranstalterinnen und -vertreter sind der Ansicht, dass sie nun besser für den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz gerüstet sind, trotz der Herausforderungen, mit denen die tunesische Demokratie seit 2021 konfrontiert ist.

Ein Angebot der

Das Recht auf Menschenrechtsbildung

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