Anwälte

als Menschenrechstsverteidigerinnen und –verteigier

Internationale Konferenz zum Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR)


Anwälte spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen, indem sie verschiedene Formen des Rechtsschutzes bieten. Wenn sie die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten, sich für journalistisch arbeitende Personen, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten oder Oppositionspolitikerinnen und -politiker einsetzen, werden sie zu Verteidigerinnen und Verteidigern der Menschenrechte. Nicht jede juristisch tätige Person fällt in diese Kategorie, denn nur wer sich individuell oder kollektiv aktiv für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler und internationaler Ebene einsetzt, kann auch als Menschenrechtsverteidiger bezeichnet werden.

Am 8. Dezember 2022 veranstalteten die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) gemeinsam eine internationale Konferenz in Berlin. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Rolle von Juristinnen und Juristen als Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in Konfliktgebieten in Europa und die sich entwickelnden Schutzmechanismen auf europäischer Ebene. Zu den Teilnehmern gehörten namhafte Persönlichkeiten wie Dr. Marco Buschmann, Bundesjustizminister Deutschlands, der die Konferenz an den Mut des Rechts erinnerte. In der Tat wäre es ohne den Mut eines Menschenrechtsanwalts beispielsweise unmöglich, eine Strafanzeige gegen die Revolutionsgarden im Iran einzureichen. Weitere Teilnehmer waren renommierte Menschenrechtsanwälte, Politiker und eine vorab aufgezeichnete Videobotschaft von Frau Margaret L. Satterthwaite, der UN-Sonderberichterstatterin für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten. Frau Satterthwaite wies erneut auf die Notwendigkeit hin, Anwälte weltweit zu unterstützen und sie vor Repressionen zu schützen.

Auf der Konferenz analysierten die Expertinnen und Experten, dass der Anwaltsberuf in repressiven Regimen und konfliktreichen Regionen aus eben diesen Gründen weltweit zu den am meisten verfolgten Berufen gehört. Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte stehen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit oft vor großen Herausforderungen. Diese äußern sich in Form von Anschuldigungen wegen Verrats, Drohungen, eingeschränktem Zugang zu Gerichten, willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen, Verbannungen, ständiger Überwachung und sozialer Isolation. Dies hat zur Folge, dass Menschenrechtsanwältinnen und -anwälte nicht nur in autoritären Regimen und in Regionen mit bewaffneten Konflikten oder schweren zivilen Unruhen, sondern zunehmend auch in etablierten Demokratien stigmatisiert und als Unruhestifterinnen –stifter dargestellt werden.

Der Schutz von Anwältinnen und Anwälten, die wegen ihrer Arbeit bedroht werden, ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Sie müssen als gefährdete Berufsgruppe anerkannt werden. Diese Diskussionen wurden in einem Policy Papier, das die FNF gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein herausgegeben hat, systematisch dargestellt.

Podimteilnehmerinnen diskutieren über den eines neuen europäischen Übereinkommens über den Schutz der Anwaltschaft

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Dr. Michaela Lissowsky schloss die Konferenz ab. Sie betonte den internationalen Schutz von Anwälten, insbesondere in Konfliktsituationen

Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, bekräftigt die Bedeutung der Anwaltschaft für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit

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