Watching the Watchdogs

Griechenland und Ungarn

Diese Studie gibt einen Überblick über die Verhandlungen über Artikel 4 des Europäischen Gesetzes zur Medienfreiheit (EMFA). Anschließend werden zwei Fallstudien aus EU-Mitgliedstaaten vorgestellt, in denen in den letzten Jahren hochgradig eingreifende Spionageprogramme zur Überwachung von Journalistinnen und Journalisten missbraucht wurden: Griechenland und Ungarn.

Wird EMFA ausreichend stark sein?

Während die EMFA insgesamt als rechtzeitiger Impuls für den Schutz des Medienpluralismus und des unabhängigen Journalismus begrüßt wurde, bleiben die Auswirkungen der Bestimmungen von Artikel 4 auf die Begrenzung der Presseüberwachung zweifelhaft und bleiben mit Sicherheit hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Nach einer Reihe großer Überwachungsskandale, in die in den letzten Jahren Journalistinnen und Journalisten in der EU verwickelt waren, bestand die Hoffnung, dass die EMFA dem Missbrauch moderner Überwachungsinstrumente wie Pegasus oder Predator zur Überwachung der Kommunikation von Journalistinnen Journalisten ein Ende bereiten würde. Gleichwohl besteht weiterhin Unbehagen darüber, ob die Vorschriften des EMFA stark genug sind oder ob böswillige Akteure die verbleibenden Schlupflöcher noch ausnutzen können.

Spionageprogramme in Griechenland und Ungarn

In Griechenland wurden die Hintermänner der illegalen Überwachung von Journalistinnen und Journalisten in den Jahren 2021 und 2022 nicht ermittelt und strafrechtlich verfolgt, sondern Journalisten, die den Missbrauch von Spionageprogrammen aufgedeckt hatten, wurden von mächtigen Persönlichkeiten mit so genannten –„Strategic Letigation Against Public Participation“ oder SLAPP-Klagen überzogen. Während ein neues Gesetz in Griechenland die Verwendung von Spionagesoftware verbietet, bleibt die Ausfuhr solcher Spionagetechnologien legal.

In Ungarn wurde derweil keine Verantwortlichkeit erreicht, da die Behörden die Journalistinnen Journalisten ins Visier genommen haben, die den Überwachungsskandal aufdeckten. Es steht zu befürchten, dass die gleichen fadenscheinigen Begründungen, die von den Behörden vorgebracht werden, auch weiterhin ohne angemessene Kontrolle geltend gemacht werden. In beiden Staaten haben die Regierungen und in einigen Fällen auch die von ihnen kontrollierten Institutionen die Rechenschaftspflicht behindert. In beiden Fällen erwiesen sich die innerstaatlichen Rechtsmittel nicht als erfolgreich bei der Erlangung von Gerechtigkeit. Dieses völlige Fehlen von Rechenschaftspflicht ist ein großer Makel für die Pressefreiheit in Europa und war ein zentraler Faktor für den Rückgang der Medienfreiheit in beiden Staaten.

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